Allgemeine Geschäftsbedingungen von Latin Roots Veranstaltungsservice / Wilber Vega § 01 - Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen "Latin Roots", vertreten durch Wilber Vega als Alleininhaber, im folgenden "LR" genannt, dem Auftraggeber oder Kunden, im folgenden "AG" genannt. Änderungen dieser Bedingungen erfordern die Schriftform, auch wenn der "AG" bei Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Eine Zustimmung hierzu seitens "LR" bedarf der Schriftform. Nicht durch "LR" zu verantwortende Umstände wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Einstellung des Gewerbes oder andere unvorhersehbare Ereignisse entbinden "LR" und seine Erfüllungsgehilfen von der Erfüllung abgeschlossener Verträge. § 02 - Angebot und Vertrag  Alle Angebote von "LR" sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn "LR" eine schriftliche Auftragsbestätigung an den "AG" sendet. Mündliche Absprachen bedürfen zur Gültigkeit ebenfalls der Schriftform; bei kurzfristigen Absprachen gilt die Rechnungsstellung gleichzeitig als Vertragsdokument. § 03 - Beginn und Ende der Veranstaltung  Die Tätigkeit des DJ und damit die Laufzeit des vom "AG" gewählten Pakets beginnt mit der vertraglich festgelegten Zeit. Sollte vom "AG" ein früherer Zeitpunkt des Beginnes gewünscht werden, so ist dies auf dem Abschlussbericht für den "DJ" zu vermerken und die Startzeit der DJ- Tätigkeit verschiebt sich auf diesen Zeitpunkt. Eine Verlagerung des Startzeitpunktes auf eine spätere Zeit ist nur bis 2 Tage vor der Veranstaltung möglich und muß in schriftlicher Form (eMail genügt) erfolgen. Auch sogenannte Hintergrundmusik z.B. beim Essen gehört zur Tätigkeit des DJ und kann nicht davon ausgenommen werden. Der DJ wird in keinem Fall eigenmächtig eine Veranstaltung beenden. Er wird seine Tätigkeit nur nach Absprache mit dem "AG" oder eines Bevollmächtigten einstellen. Eine Berechnung zusätzlicher Stunden erfolgt pro angefangener Stunde. § 04 - Räumlichkeiten Der “AG” und somit auch der Veranstalter verpflicht sich, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfindet, 3 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für “LR” zugänglich zu machen und einen angemessenen DJ-Bereich zur Verfügung zustellen. Bei Buchung von zusätzlichem Equipment hat der „AG“ die entsprechende Stromversorgung bereitzustellen und für einen angemessenen Standort des Equipments zu sorgen. § 05 – Leistungen und Umsetzung Die durch „LR“ zu erbringenden Leistungen umfassen: - DJ-Einsatz für die geplante Veranstaltung gemäß Angebot. - Bei zusätzlicher Buchung Stellung des DJ Equipments (Musikanlage) inkl. Auf- und Abbau. Die grundsätzliche musikalischen Gestaltung wird im Vorfeld mit dem „AG“ abgestimmt, „LR“ ist jedoch in der Umsetzung frei. Diesbezüglichen Weisungen Dritter unterliegt er nicht. § 06 - Preise Gültig sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die vor, während oder nach einer Veranstaltung erbracht werden und nicht in Vertrag oder Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden gesondert berechnet. Bei Veranstaltungen außerhalb Berlins fallen Anfahrtskosten von 0,30 Euro/Kilometer ab der Inhaber-Adresse, Königin- Elisabeth-Str. 27, 14059 Berlin, an. Ab Entfernungen von 250 km gelten individuelle Regelungen für An-/Abreise sowie Übernachtung. Eine Kürzung der vereinbarten Gage, gleich aus welchem Grund, wird hiermit ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt eine im beiderseitigen Einverständnis getroffene Kürzung. Getränke und ggf. Catering für „LR“ sind während des Einsatzes vom „AG“ in angemessener Menge und Qualität zu stellen. Bei Nicht-Stellung wird eine zusätzliche Spesenpauschale in Höhe von 9 € / Stunde in Rechnung gestellt. “LR” / Wilber Vega ist Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG, daher kann bei Rechnungsstellung unter keinen Umständen Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. § 07 - Zahlung, Entgelt Der "AG" erhält mit der Auftragsbestätigung eine Zahlungsaufforderung über den Gesamtbetrag. 50% der Auftragssumme sind sofort fällig, Barzahlung oder Banküberweisung ist möglich. Der Restbetrag incl. der eventuellen Zusatzstunden und evtl. Anfahrtspauschale ist am Ende der Veranstaltung „LR“ in bar auszuzahlen. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. § 08 - Zahlungsverzug Die Zahlungspflicht des "AG" tritt mit Beendigung der Veranstaltung ein. Verweigert der "AG" die Zahlung, gleich aus welchem Grund, ist „LR“ berechtigt, sofort Verzugszinsen in der von Banken und Sparkassen berechneten Höhe zu fordern. Auch wenn der "AG", gleich aus welchem Grund, mit der Ausführung der Leistung von „LR“ und/oder seinen evtl. Erfüllungsgehilfen nicht zufrieden war, entbindet ihn dies nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. § 09 – Auftragsrücktritte Absagen von Buchungen für Veranstaltungen sind „LR“ umgehend mitzuteilen. Werden vereinbarte Aufträge vor dem Veranstaltungstermin abgesagt, behält sich „LR“ das Recht vor, dem „AG“ eine Ausfallspauschale in Rechnung zu stellen: Diese beträgt bei Absage - innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung 50% des Auftragswerts. - innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung 60% des Auftragswerts. -  bei Absage von weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 80% des Auftragswerts. Sind zum Zeitpunkt der Absage bereits Vorleistungen erbracht, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, werden dem "AG" diese Kosten voll in Rechnung gestellt. § 10 - Rücktrittsrecht Sollte sich nach Abschluss eines Vertrages herausstellen, dass der "AG" z.B. - gegen ethnische, politische oder rassistische Rechtssprechung oder Grundsätze verstößt, - bei früheren Veranstaltungen seiner Zahlungspflicht nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, so kann „LR“ den Vertrag ohne rechtliche Folgen fristlos kündigen. Der "AG" kann diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich bei „LR“ widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. § 11 - Haftung Der "AG" haftet für Schäden die durch ihn selbst oder Gäste und Besucher der Veranstaltung am Equipment (Musikanlage etc.) entstehen. Sollte das für die Veranstaltung von „LR“ bereitgestellte Equipment teilweise oder ganz ausfallen und Instandsetzungsversuche nicht erfolgreich sind, so dass eine Weiterführung der Veranstaltung seitens „LR“ nicht möglich sein sollte, erstreckt sich die Pflicht zum Schadensersatz für „LR“ maximal auf die vertraglich festgelegte Vergütungssumme. Bei bereits installiertem Equipment, das dem Veranstalter zur Nutzung durch Dritte bereitgestellt wird, übernimmt „LR“ keinerlei Haftung und Garantie für die Funktionstüchtigkeit und Qualität der Anlage. Eine Minderung des zu zahlenden Preises ist in diesem Fall ausgeschlossen. Das gleiche gilt für den Fall, das von „LR“ gestelltes Equipment an bereits vorhandene oder vorinstallierte Anlagen angeschlossen wird. Für entstehende Schäden durch den Anschluss an vorinstallierte übernimmt „LR“ keinerlei Haftung. Bei Open Air- bzw. Zeltveranstaltungen etc. hat der "AG" für ausreichende Regensicherheit für das von „LR“ bereitgestellte Equipment und der Stromanschlüsse zu sorgen. Der "DJ" ist berechtigt, bei nicht gewährleisteter Sicherheit für Personen oder Equipment die Anlage abzuschalten, bis ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, ohne das „LR“ mit seiner Leistung in Verzug gerät. § 12 - Genehmigungen, Abnahmen Der "AG" ist verantwortlich das alle eventuellen behördlichen Auflagen erfüllt, oder, falls erforderlich, Genehmigungen eingeholt werden und Abnahmen rechtzeitig vor der Veranstaltung erfolgen. Dies gilt auch für die GEMA Anmeldung und Zahlung der Gebühren. Der "AG" ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung der GEMA Art und Umfang der Veranstaltung zu melden. Verantwortlich für Anmeldung und Zahlung der Gebühren ist ausschließlich der "AG". Wie "öffentlich" oder "nicht öffentlich" definiert sind, kann der "AG" den Internetseiten der GEMA entnehmen. Der "AG" ist informiert, dass „LR“ im Sinne der GEMA u. U. auch mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeitet. § 13 - Ersatzstellung Für den Fall, das „LR“ wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er nicht zu verantworten hat, seinem Engagement nicht nachkommen kann, wird „LR“ soweit dies im zeitlichen Rahmen und der Verfügbarkeit möglich ist, bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu stellen. Für den "AG" entstehen keinerlei Mehrkosten. § 14 - Datenschutz „LR“ wird in keinem Fall Daten des "AG" an Dritte weitergeben und diese nur in Verbindung mit der Auftragsausführung verwenden. Die Daten des "AG" werden von „LR“ elektronisch gespeichert. § 15 – Bild- und Videomaterial „LR“ ist berechtigt, Fotos und Videos der Veranstaltung zu veröffentlichen und für Werbezwecke zu verwenden, wenn dem nicht ausdrücklich schriftlich vom "AG" widersprochen wird. § 16 - Gerichtsstand Gerichtsstand ist Berlin. § 17 - Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die anderen Vertragsbestandteile davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Letzte Änderung: Mai 2010 nach oben Impressum © 2010-2020 Latin Roots by Wilber Vega